Zurück zu FörderungenFörderhöhe 10.000 € - 0 € Förderquote 90% Fördergebiet Schleswig-Holstein
Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)
ZuschussGesundheit & Soziales
Übersicht
Wenn Sie als Kommune temporäre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, bereitstellen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.