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Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

BürgschaftUnternehmensfinanzierung

Übersicht

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Details

Förderhöhe
0 € - 0 €
Förderquote
80%
Fördergebiet
Schleswig-Holstein

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