Zurück zu FörderungenFörderhöhe 0 € - 0 € Förderquote 80% Fördergebiet Schleswig-Holstein
Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)
BürgschaftUnternehmensfinanzierung
Übersicht
Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.