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Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

ZuschussInfrastruktur, Mobilität

Übersicht

Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Details

Förderhöhe
0 € - 0 €
Förderquote
50%
Fördergebiet
Rheinland-Pfalz

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