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Bürgschaften des Bundes und der Länder

BürgschaftUnternehmensfinanzierung

Übersicht

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000EURstehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten - siehe

Details

Förderhöhe
20.000.000 € - 0 €
Förderquote
80%
Fördergebiet
bundesweit

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